Versuchen Sie schnellstmöglich einen Strafverteidiger/in zu kontaktieren. Machen Sie Gebrauch von Ihrem Schweigerecht als Beschuldigter und verlangen Sie die Hinzuziehung von Durchsuchungszeugen.

Geben Sie keine Sachen oder Daten freiwillig heraus. Lassen Sie sich das Durchsuchungsprotokoll aushändigen.