Wie verhalte ich mich im Falle einer Festnahme?
Kontaktieren Sie unverzüglich einen Strafverteidiger/in. Als Beschuldigter sollten Sie zwingend von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Erst nach Hinzuziehung eines Verteidigers, entscheiden Sie gemeinsam mit dem Verteidiger wann und insbesondere welche Angaben gemacht werden.