Weingarten sz Im Prozess gegen eine 40-jährige Frau und einen 60-jährigen Mann aus Weingarten vor dem Schwurgericht in Ravensburg haben die Aussagen eines Kriminaltechnikers und eines Gerichtsmediziners am Verhandlungstag am Donnerstag den Mordverdacht erhärtet. Beiden Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, am 22. Juni einen 49 Jahre alten Mann in dessen Wohnung im Möwenweg in Weingarten erschossen zu haben.

Wie die Spurenauswertung ergab, ist die sichergestellte Pistole der Marke Sauer, Kaliber 7,65 Browning, eindeutig die Tatwaffe. Auch das Projektil und die in der Wohnung gefundene Patronenhülse stammen zweifelsfrei aus dieser Waffe. Zudem konnten die Beamten Blut des Opfers an Schuhen und Kleidung nachweisen, die sie in der Wohnung des Angeklagten beschlagnahmt hatten. Si-chergestellte Schmauchspuren an den Händen und an der Kleidung des 60-Jährigen weisen nach einem kriminaltechnischen Gutachten des Landeskriminalamts (LKA) ebenfalls eindeutig auf seine Täterschaft hin.

Wie der Gerichtsmediziner, der das Opfer obduzierte, gestern vor Gericht angab, weise die Leiche keine Spuren eines Kampfes auf. Das Opfer sei unmittelbar nach dem Schuss gestorben. Hinweise auf eine Abwehrhaltung konnte auch der Kriminaltechniker, der die Spurensicherung am Tatort leitete, nicht bestätigen. Damit liegt das Mordmerkmal der Heimtücke sehr nahe, da das Opfer keine Chance hatte, sich zu wehren oder zu flüchten.

Unterdessen zeigt die Persönlichkeitsstruktur des 60-jährigen Angeklagten weiter zwei völlig verschiedene Seiten. Der Ermittlungsrichter, dem er am folgenden Tag nach seiner Festnahme vorgeführt wurde, beschrieb ihn gestern vor Gericht als „netten und freundlichen Mann“, der den gegen ihn erhobenen Vorwurf sofort eingeräumt habe. „Man hätte nicht denken könnten, dass wir über einen Mord reden“, sagte der Richter. Er habe die Schuld für das Verbrechen – „das war mein Ding“ – auf sich gezogen. Gleichwohl gab er zu, die Tat sei mit der 40-Jährigen abgestimmt gewesen.

Aus welchen Motiven der 60-Jährige handelte, offenbarte ein Brief, den er am 9. November vorigen Jahres aus der Untersuchungshaft an seine Bewährungshelferin schrieb. Er sei nach langem Nachdenken zu der Gewissheit gelangt, dass nach bestehendem Recht der 49-Jährige aufgrund seines Verhaltens ins Gefängnis oder in die Psychiatrie gehört hätte. Die 40-Jährige sei aufgrund des aufdringlichen Verhaltens des Opfers am Rande des Selbstmords gewesen. Ihr Leben sei deshalb über das des 49-Jährigen gegangen. „Aus Liebe habe ich getötet“, heißt es in dem Brief wörtlich. „Kann denn Liebe Sünde sein?“ Er fühle sich als Soldat. Und wer seine Familie und Freunde bedrohe, müsse damit rechnen, von ihm getötet zu werden. Draußen sei Krieg, nicht nur in Syrien oder Afghanistan.

Zu Tat aufgefordert

Während sich das Mordmotiv gegen den 60-Jährigen erhärtet, liegt der Fall bei der 40-Jährigen nicht eindeutig vor. Zwar war in der Anklageschrift die Rede davon, sie habe das Opfer in ein Gespräch verwickelt, damit ihr Komplize schießen konnte, sie widersprach allerdings zu Prozessbeginn dieser Darstellung. Sie räumte lediglich ein, den 60-Jährigen zur Tat aufgefordert zu haben („Mach ihn weg!“), jedoch sei sie, als der Schuss fiel, vom Tatgeschehen abgewandt gewesen, wie sie in einer Erklärung durch ihre beiden Anwälte, Nicole Pfuhl und Uwe Rung, verlesen ließ. Falls die Kammer dieser Version der Tat folgen sollte, würde das nicht den Tatbestand der Heimtücke erfüllen. Für sie wäre dann das Strafmaß des Totschlags und nicht des Mordes anzuwenden, was eine erhebliche Strafminderung für sie bedeuten würde. Außerdem liegt der Verdacht nahe, sie leide unter einer Schizophrenie, wie das bevorstehende psychiatrische Gutachten bescheinigen soll. Mehrere Zeugen haben vor Gericht ausgesagt, die 40-Jährige habe ein auffälliges Verhalten an den Tag gelegt. „Sie war in Selbstgespräche verwickelt“, sagte eine Zeugin gestern vor Gericht aus.

Ursprung dieser Erkrankung könnte ein Vorfall sein, der sich 2008 ereignet habe. Da sei die Angeklagte mehrere Tage von einem Mann – Spitzname „Porno-Frank“ – in einer Wohnung festgehalten worden. Er habe sie, wie die Zeugin gehört haben will, vergewaltigt, unter Drogen gesetzt und ihrer Kleider beraubt. In einer Erklärung ihrer Anwältin Nicole Pfuhl bestätigte die 40-Jährige diesen Vorfall. Außerdem sagte sie, sie befürchtete durch den 49-Jährigen dasselbe zu erleiden.

Am Montag, 23. Januar, wird die Verhandlung fortgesetzt. Dann werden voraussichtlich auch die beiden psychiatrischen Gutachter der Angeklagten zu Wort kommen. Die Plädoyers stellte der Vorsitzende Richter Jürgen Hutterer für den 1. Februar in Aussicht. Ein Urteil wird womöglich am 7. Februar gesprochen.

Quelle: SZON-Artikel vom 19.01.2017